PPWR-Konformität automatisieren
Seit dem 12. August 2026 braucht jede Verpackung, die auf den EU-Markt kommt, eine Konformitätserklärung und die technische Dokumentation dahinter. Emidat holt die fehlenden Daten bei Ihren Verpackungslieferanten ein und erstellt beide Dokumente für Sie.
Muster-Konformitätserklärung
KostenlosSehen Sie, wie eine PPWR-Konformitätserklärung für Ihre Verpackung aussieht.
Ein paar Angaben zu Ihrer Verpackung. Das Muster kommt in wenigen Minuten per E-Mail.
Hersteller, die Europa bauen, vertrauen uns
Was ist die PPWR?
Die Verpackungsverordnung (PPWR) (Verordnung (EU) 2025/40) ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Als Verordnung gilt sie unmittelbar und einheitlich in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne Umsetzung in nationales Recht.
Was PPWR-Konformität verlangt
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Zwei Dokumente
Dokument 1Konformitätserklärung
Ihre unterschriebene Erklärung, dass die Verpackung die PPWR erfüllt. Sie gehört zu einer Verpackungsspezifikation, nicht zum Produkt.
Dokument 2Technische Dokumentation
Das ausführlichere Dokument, das die Konformitätserklärung belegt. Eine Konformitätserklärung ist nur mit der technischen Dokumentation dahinter gültig.
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EPR-Registrierung
Registrieren Sie Ihre Marke im EPR-Register (erweiterte Herstellerverantwortung) jedes Mitgliedstaats, in dem Sie verkaufen. Die Registrierung muss erfolgen, bevor die Verpackung in Verkehr gebracht wird.
Ihr nationales Verpackungsregister finden -
Mengenmeldung
Melden Sie die in Verkehr gebrachten Mengen, aufgeschlüsselt nach Materialart und Masse, an Ihren Systembetreiber und an das nationale Verpackungsregister. In Deutschland läuft das über LUCID: Planmengen, bevor Sie die Verpackung in Verkehr bringen, Ist-Mengen nach Ablauf des Jahres.
So funktioniert die Datenmeldung in Deutschland (ZSVR)
Konforme Verpackung
Erfüllen Sie diese drei Anforderungen, ist Ihre Verpackung konform. Emidat erstellt die beiden Pflichtdokumente für Sie, ausgehend von den Daten, die Sie schon haben.
Wen und was sie betrifft
Die Pflicht folgt der Verpackung, nicht der Produktlinie.
- Geltungsbereich
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Das Inverkehrbringen von Verpackungen oder verpackten Produkten auf dem EU-Markt. Brauchen Sie für den Vertrieb Ihrer Produkte irgendeine Art von Verpackung, sind Sie betroffen.
Verordnung (EU) 2025/40 - Materialien
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Jedes Verpackungsmaterial, darunter Kunststoff, Papier, Metall, Glas, Holz und Verbundstoffe.
- Verpackungsarten
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Alle drei: Verkaufsverpackung, Umverpackung und Transportverpackung.
- Anzahl der Erklärungen
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Eine Konformitätserklärung je Verpackungsspezifikation oder -typ, nicht je Produkt. Eine Produktfamilie kann mehrere brauchen.
- Ihre Rolle
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Hersteller, Importeur oder Händler. Jede Rolle hat andere Pflichten.
Die erste Pflichtfrist ist bereits verstrichen
Konformitätserklärung, technische Dokumentation und Stoffbeschränkungen gelten seit dem 12. August 2026, und ab 2028 werden die Anforderungen strenger.
In Deutschland sieht das VerpackDG Kontrollen durch Behörden und Bußgelder von bis zu 200.000 € vor; Verstöße gegen die PPWR selbst können ab Februar 2027 geahndet werden. Andere Mitgliedstaaten werden folgen.
Zeitplan der Umsetzung
Das sind die wichtigsten Termine. Jeder erweitert, was Ihre Dokumente belegen müssen.
Dieser Zeitplan gilt für alle Verpackungen auf dem EU-Markt: Verordnung (EU) 2025/40
- 11. Feb. 2025 In Kraft
PPWR tritt in Kraft
Die Verordnung wird EU-Recht. Ab hier greifen die Pflichten schrittweise.
- 12. Aug. 2026 In Kraft
Dokumentationspflichten gelten
Konformitätserklärung und technische Dokumentation sind Pflicht. Ohne sie ist Ihre Verpackung nicht konform.
- 12. Aug. 2028 Demnächst
Kennzeichnungspflichten gelten
Verpackungen brauchen ein einheitliches Etikett zur Materialzusammensetzung (frühestens ab 12. August 2028, sobald die EU das Etikett festgelegt hat). Die Angaben können auch digital bereitgestellt werden, etwa über Ihren Digitalen Produktpass.
- 1. Jan. 2030 Demnächst
Recyclingfähigkeit wird Pflicht
Alle Verpackungen müssen mindestens Recyclingklasse C (≥ 70 %) erreichen. Die meisten Kunststoffverpackungen im Bau brauchen außerdem 35 % Rezyklatanteil.
- 2035–2040 Ausblick
Anforderungen werden strenger
Ab 2038 sind nur noch Verpackungen der Klassen A und B zulässig. Bis 2040 steigen die Rezyklatquoten weiter.
Konform bleiben, wenn die Grenzwerte steigen
2028 und 2030 verlangen dieselben Daten, die Sie heute brauchen. Emidat erstellt Ihre Konformitätserklärung und technische Dokumentation aus den Daten, die Sie schon haben, holt Fehlendes bei Ihren Lieferanten ein und hält Ihre Dokumente aktuell, wenn sich die Verordnung weiterentwickelt. Gehen Sie Ihr Setup in 15–20 Minuten mit uns durch.
In vier Schritten zur Konformitätserklärung
Klären Sie Ihre Rolle und starten Sie mit den Daten, die Sie schon haben. Emidat strukturiert sie je Verpackungseinheit, holt Fehlendes bei Ihren Lieferanten ein und erstellt beide Dokumente.
- 1
Ihre Rolle klären
Klären Sie zuerst Ihre Rolle. Sie entscheidet, welche Pflichten für Sie gelten und welche Dokumente Sie erstellen müssen.
- 2
Mit dem starten, was Sie schon wissen
Spezifikationen, Gewichte und Materialdaten liegen schon vor. Emidat bringt sie in die PPWR-Struktur, je Verpackungseinheit.
- 3
Anfragen, was fehlt
Geführte digitale Anfragen holen die fehlenden Daten bei Ihren Verpackungslieferanten ein. Keine E-Mail-Schleifen, kein Hinterherlaufen hinter Tabellen.
- 4
Prüfen, unterschreiben, erstellen
Geben Sie die Daten frei und erstellen Sie die Dokumente. Konformitätserklärung und technische Dokumentation liegen am Materialprofil.
Ein Spezialist für die Baubranche
Emidat unterstützt gezielt Hersteller aus der Bau- und Baustoffindustrie. Wir kommen aus Ökobilanzen (LCAs) und Umweltproduktdeklarationen (EPDs). Die Daten zu strukturieren, auf denen Ihre Verpackungsdokumente beruhen, ist für uns Alltag.
Ihre PPWR-Daten werden Teil Ihres Digitalen Produktpasses
- Heute
PPWR-Verpackungsdaten
Material, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil, erhoben und strukturiert.
- Die Grundlage
Ein strukturiertes Datenmodell
Geprüft, je Produkt, wiederverwendbar über Verordnungen hinweg.
- Als Nächstes
DPP-bereit
Einen Digitalen Produktpass veröffentlichen, ohne zweites Datenprojekt.
Die Verpackungsdaten, die Sie für die PPWR erheben, werden Teil Ihres Digitalen Produktpasses. Emidat übernimmt sie, damit der DPP nicht als zweites Datenprojekt beginnt.
Unser DPP-AnsatzHäufige Fragen
Müssen wir auf die nationale Umsetzung warten?
Nein. Die PPWR ist eine Verordnung, keine Richtlinie. Sie gilt unmittelbar und einheitlich in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Es gibt nichts, worauf Sie warten müssten.
Was, wenn wir nicht alle Daten selbst haben?
Emidat schickt geführte digitale Anfragen an Ihre Verpackungslieferanten. Sie brauchen kein Konto auf der Plattform, erhalten die Anfragen in ihrer Sprache, und Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald sie antworten.
Wir stellen unsere Verpackungen nicht selbst her. Gilt die PPWR trotzdem für uns?
Sehr wahrscheinlich ja. Steht Ihre Marke auf der Verpackung oder verändern Sie sie physisch, sind Sie der Hersteller, auch wenn ein Lieferant sie produziert hat.
Brauchen wir für jedes Produkt mit derselben Verpackung eine eigene Konformitätserklärung?
Nein. Die Konformitätserklärung gehört zur Verpackung, nicht zum Produkt. Sie brauchen eine je Verpackungstyp.
Was passiert, wenn uns die PPWR-Dokumentation fehlt?
Behörden können Rücknahme oder Rückruf anordnen, und Mitgliedstaaten können Bußgelder verhängen.
Sehen Sie, wie PPWR-Konformität für Ihre Verpackung aussieht
Gehen Sie Ihr Setup mit einem PPWR-Experten durch. 30 Minuten, unverbindlich.
