Im Jahr 2016 startete Frankreich das Pilotprojekt E+C-, bei dem Methoden für energiepositive und kohlenstoffreduzierte Gebäude getestet wurden. Die Ergebnisse flossen in die RE2020 ein, die seit Januar 2022 rechtsverbindlich ist.
Die RE2020 geht über die EU-Vorschriften hinaus:
- Verbindliche Grenzwerte für den Kohlenstoffgehalt (Ic construction)
- Progressive Energieeffizienzziele (Ic énergie)
- Komfortvorschriften zur Vermeidung von Überhitzung
Im Gegensatz dazu verlangt die überarbeitete EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2024) die Offenlegung des GWP über die gesamte Lebensdauer für neue Gebäude über 1.000 m² ab 2028 und für alle neuen Gebäude ab 2030. Grenzwerte wurden noch nicht festgelegt.
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