DURCH DIE ÄNDERUNGEN NAVIGIEREN
Die Überarbeitung soll einige der Mängel der bisherigen Gesetzgebung beheben, mit dem vorrangigen Ziel, einen einheitlichen Markt für Bauprodukte in Europa zu schaffen und damit effiziente und nachhaltige Baupraktiken zu fördern. Zentrale Schwerpunkte der Revision sind:
1. VERSTÄRKTER FOKUS AUF STANDARDISIERUNG:
Sicherstellung eines einheitlichen EU-Regelungsstandards mit präzisen Definitionen von Produktkategorien, um Hindernisse für den freien Warenverkehr zu beseitigen. Derzeit führt das Fehlen aktualisierter harmonisierter Normen im Rahmen der CPR zu erheblichen Handelshemmnissen, verursacht zusätzliche Kosten und erhöht den Verwaltungsaufwand. Unterschiede in Qualität und Wirksamkeit der Marktüberwachung in den Mitgliedstaaten haben das Vertrauen in den Rechtsrahmen untergraben und die Compliance erschwert. In der Folge greifen Mitgliedstaaten zu nationalen Zeichen, Zertifizierungen und Zulassungen, was der CPR und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs widerspricht. Die neue Verordnung will diese Herausforderungen durch verstärkte Standardisierungsbemühungen sowie die Festlegung von Grundsätzen und Bedingungen angehen.
2. FÖRDERUNG DER NACHHALTIGKEIT:
Indem sichergestellt wird, dass Bauprodukte eine verlängerte Lebensdauer aufweisen, leicht reparierbar sind und am Ende ihrer Nutzung recycelt werden können. Der Vorschlag sieht Umweltpflichten für Hersteller vor, einschließlich der verpflichtenden Erklärung von Nachhaltigkeitseigenschaften sowie Konstruktionsanforderungen im Hinblick auf Umweltverträglichkeit und Dauerhaftigkeit. Dies steht im Einklang mit der Überarbeitung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) sowie mit dem Druck von Unternehmen, die ambitioniertere Umweltvorgaben in den geltenden Regelungen anmahnen. Derzeit entfallen auf Bauprodukte ein erheblicher Anteil am Energieverbrauch und den Kohlenstoffemissionen des EU-Markts, mit einem durchschnittlichen CO₂-Fußabdruck von 250 Millionen Tonnen jährlich.
3. DIGITALISIERUNG DES BAUSEKTORS:
Die Implementierung einer Bauproduktedatenbank mit Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet Hersteller, Umweltinformationen über den Lebenszyklus ihrer Produkte bereitzustellen und zusätzliche Pflichten wie technische Dokumentation zu erfüllen. Darüber hinaus müssen Hersteller für jedes in Verkehr gebrachte Produkt elektronische Kopien der Leistungserklärung und der Konformitätserklärung bereitstellen. Diese Erklärungen sind in einem allgemein lesbaren, unveränderlichen elektronischen Format oder über einen Permalink mit gleichwertigen Kriterien bereitzustellen (Art. 15).