Worum geht es in der Bauproduktenverordnung (CPR) wirklich?
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Fokus auf Nachhaltigkeit: Das Update betont die Nachhaltigkeit und verlangt, dass Bauprodukte eine längere Lebensdauer haben, reparierbar und recycelbar sein müssen, zusammen mit verbindlichen Nachhaltigkeitserklärungen der Hersteller.

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Mit der Überarbeitung sollen einige der in den bisherigen Rechtsvorschriften festgestellten Mängel behoben werden, wobei das Hauptziel darin besteht, einen einheitlichen Markt für Bauprodukte in Europa zu schaffen und letztlich effiziente und nachhaltige Baupraktiken zu fördern. Bei der Überarbeitung stehen unter anderem folgende Schwerpunktbereiche im Mittelpunkt:
1: Verstärkte Betonung der Standardisierung:
Gewährleistung eines einheitlichen EU-Regulierungsstandards mit genauen Definitionen der Produktkategorisierungen zur Beseitigung von Hindernissen für den freien Verkehr. Derzeit führt das Fehlen aktualisierter harmonisierter Normen innerhalb des CPR-Rahmens zu erheblichen Handelshemmnissen, verursacht zusätzliche Kosten und erhöht den Verwaltungsaufwand. Unterschiede in der Qualität und Wirksamkeit der Marktüberwachungstätigkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten haben das Vertrauen in den Rechtsrahmen untergraben und die Einhaltung der Vorschriften verhindert. Daher greifen die Mitgliedstaaten auf nationale Marken, Zertifizierungen und Zulassungen zurück, was gegen die BauPVO und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstößt. Die neue Verordnung zielt darauf ab, diese Herausforderungen durch verstärkte Normungsbemühungen und die Festlegung von Grundsätzen und Bedingungen zu bewältigen.
2. Förderung der Nachhaltigkeit:
Indem sichergestellt wird, dass Bauprodukte eine längere Lebensdauer haben, leicht repariert werden können und am Ende ihrer Nutzungsdauer recycelt werden können. Der Vorschlag sieht Umweltverpflichtungen für Hersteller vor, einschließlich der obligatorischen Angabe von Nachhaltigkeitsmerkmalen und gestalterischen Überlegungen im Hinblick auf ökologische Nachhaltigkeit und Haltbarkeit. Dies steht im Einklang mit der Überarbeitung der Regulierung von Ökodesign für nachhaltige Produktesowie der Druck von Unternehmen, die sich verschärft haben, ehrgeizigere Umweltvorschriften im Rahmen der geltenden Vorschriften durchzusetzen. Derzeit machen Bauprodukte mit einem durchschnittlichen CO2-Fußabdruck von 250 Millionen Tonnen pro Jahr einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen des EU-Marktes aus.
3. Digitalisierung des Baugewerbes:
Die Implementierung einer Bauprodukte-Datenbank mit Nachhaltigkeitskriterien verlangt von den Herstellern, Umweltinformationen über den Lebenszyklus ihrer Produkte bereitzustellen und zusätzliche Verpflichtungen wie technische Unterlagen einzuhalten. Darüber hinaus werden die Hersteller verpflichtet sein, elektronische Kopien der Leistungs- und Konformitätserklärung für jedes auf den Markt gebrachte Produkt bereitzustellen. Diese Erklärungen müssen in einem allgemein lesbaren, unveränderbaren elektronischen Format oder über einen Permalink, der gleichwertige Kriterien erfüllt, eingereicht werden (Artikel 15).