5.10.2023
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Key Summary
Lassen Sie uns nun auf die Verbesserungen eingehen, die die EN 15804 + A2 mit sich bringt. In der Vorgängerversion umfasste die Berichtspflicht sieben Wirkungskategorien. In der aktualisierten Norm wird die Berichtspflicht jedoch auf dreizehn zentrale Umweltwirkungskategorien sowie mehrere optionale Kategorien ausgeweitet. Darüber hinaus kommen bei bestimmten bestehenden Wirkungskategorien nun überarbeitete Berechnungsmethoden zum Einsatz, wie z. B. das Modul D (Behandlung der Wiederverwendung, des Recyclings oder der Rückgewinnung von Materialien).
So wurde beispielsweise der Indikator "Treibhauspotenzial" (GWP), der zuvor in der Norm EN 15804 + A1 verwendet wurde, in drei Kategorien unterteilt: Fossile Klimaveränderung, Klimaveränderung Landnutzung und Landveränderung und Klimaveränderung biogene Abbauprodukte und Emissionen. In der Norm EN 15804+A2 fasst die Kategorie "Klimaänderung insgesamt" alle drei Kategorien zusammen und entspricht damit dem "Treibhauspotenzial" in der alten Version. Dies bedeutet, dass Produkte sowohl die Cradle-to-Gate- als auch die End-of-Life-Phase sowie die externen Auswirkungen über die Systemgrenzen hinaus angeben müssen. Die Mindestanforderungen gelten für alle Produkte der Module A1-A3, C1-C4 und D.